Gebärdensprach­dolmetschen:
Die Kosten

In Vorarlberg wird ein Großteil der anfallenden Kosten für die Gebärdensprachdolmetschleistung von der Landesregierung übernommen. Ausnahme sind öffentliche Institutionen wie z.B. das AMS, die Sozialversicherungsträger (GKK, PVA, SVA, AUVA usw.), die Finanzämter, die öffentlichen Krankenhäuser, usw. Diese müssen laut Bundesbehindertengleichstellungsgesetz selbst für die Kosten aufkommen.

Bestehen in Ihrem Fall Unklarheiten bzgl. der Kosten, klären wir die Kostenübernahme gerne für Sie ab!

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